Sitzung: 02.02.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/077
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 258 (VEP Nr. 16) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit §
12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet
liegt im Stadtzentrum Hildens und wird im Norden durch den Itterbach und im Osten
durch die Schwanenstraße begrenzt. Es beinhaltet die Flurstücke 93, 95, 98,
923, 926, 928, 929, 930 in Flur 58 der Gemarkung Hilden.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum.