Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Norden durch den Itterbach und im Osten durch die Schwanenstraße. Es beinhaltet die Flurstücke 93, 95, 98, 923, 926, 928, 929, 930 in Flur 58 der Gemarkung Hilden.

 

Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine Gemischte Baufläche – Kerngebiet (MK) – in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen.