Sitzung: 02.02.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/074
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.      die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1    Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Öffentlichkeit während der Offenlage und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beim Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden eingegangen sind.
1.2    Die während der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen sind nicht anders zu bewerten, als im Offenlagebeschluss des Rates
vom 29.09.2010 (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/054) beschlossen.
Es wird insoweit auf den Beschluss vom 29.09.2010 verwiesen.
2.      Die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV NRW S. 688), sowie
gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585), unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen beschlossen.
Das Plangebiet
wird im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostrings, im Süden durch die Walder
Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder
Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie 728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die
nördliche Grenze der Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der
Gemarkung Hilden.
Dem
Beschluss liegt die Begründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom 10.01.2011
zugrunde.