Sitzung: 02.02.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/067
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, zur Umsetzung der gesetzlichen
Verpflichtung aus den §§ 47 a–f BImSchG für die Stufe 1:
1. Auf
Basis der Vorschläge des Planungsbüros stadtverkehr
wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf eines Lärmaktionsplans für den
Bereich Straßenverkehr für die im Maßnahmenkatalog bezeichneten Abschnitte der Walder Straße (L85), der Berliner Straße
(B228) und der Benrather Straße /
Klotzstraße / Richrather Straße (L404) zu erarbeiten.       Â
Die Abschnitte der A3 und A46 werden auf Grund der geringen Zahl von
Betroffenen nicht in den Lärmaktionsplan einbezogen.
2. Mit
dem Entwurf dieses Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit – wie rechtlich
zulässig – nur über das Internet zu beteiligen.
3. Der
Entwurf dieses Lärmaktionsplanes und die ggfs. hierzu eingegangenen Anregungen
der Öffentlichkeit sind nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss dem Rat
vor erneuter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Beschlussfassung
vorzulegen.
4. Für
den Bereich Schienenverkehr ist kein Lärmaktionsplan aufzustellen.