Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus den §§ 47 a–f BImSchG für die Stufe 1:

 

1.  Auf Basis der Vorschläge des Planungsbüros stadtverkehr wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf eines Lärmaktionsplans für den Bereich Straßenverkehr für die im Maßnahmenkatalog bezeichneten Abschnitte der Walder Straße (L85), der Berliner Straße (B228) und der Benrather Straße / Klotzstraße / Richrather Straße (L404) zu erarbeiten.        
Die Abschnitte der A3 und A46 werden auf Grund der geringen Zahl von Betroffenen nicht in den Lärmaktionsplan einbezogen.

2.  Mit dem Entwurf dieses Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit – wie rechtlich zulässig – nur über das Internet zu beteiligen.

3.  Der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes und die ggfs. hierzu eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss dem Rat vor erneuter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.  Für den Bereich Schienenverkehr ist kein Lärmaktionsplan aufzustellen.