Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann eine Veranstaltung zu organisieren, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Straßenzuges über dort rechtlich zulässige baulichen Maßnahmen (§ 35 BauGB) informiert werden und ihnen Gelegenheit gegeben wird, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist wohnortnah (z.B. Kleingartengelände) anzubieten.

 

Die Entscheidung über den Antrag auf Erstellung einer Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB wird erst nach der vorgenannten Veranstaltung getroffen und die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/059 bis dahin vertagt.