Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 16, Enthaltungen: 4

Antragstext:

Den Einzelhändlern in der Fußgängerzone der Stadt Hilden wird als kleine Entschuldigung der Stadt für den schleppenden Winterdienst während des Weihnachtsgeschäftes die Sondernutzungsgebühr für gewerbliche Verkaufsständer und Hinweisschilder vor den Geschäften für die Monate Januar und Februar 2011 erlassen.

Die Verwaltung wird gebeten, bereits geleistete Gebühren für diesen Zeitraum zu erstatten.