Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

B)           Die Aufrechterhaltung des Grundschulverbundes Kalstert.

Die Aufrechterhaltung ermöglicht weiterhin eine Anmeldung für beide Schulstandorte (Kalstert und Walder Straße).

Sofern in zukünftigen Schuljahren die Mindestzahl (18) zur Bildung einer Eingangsklasse am Teilstandort Walder Straße nach Ablauf des offiziellen Anmeldeverfahrens nicht erreicht wird, ist der Teilstandort qua Schulgesetz sukzessive aufzulösen. Ãœber die Form der Auflösung ist ein Ratsbeschluss zu fassen. Â