Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

  1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für den Bereich Grundschule bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden.

 

  1. Die sich daraus ergebenen schulorganisatorischen Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule und Sport und im Rat beraten und beschlossen.