Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 18, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 09-14 SV 01/048
Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich des Abschlusses eines Mietvertrages oder der Finanzierung
des von der IGH errichteten Feuerwehrgebäudes durch die städtische Feuerwehr
macht der Rat der Stadt Hilden von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW
Gebrauch.