Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 18, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Hinsichtlich des Abschlusses eines Mietvertrages oder der Finanzierung des von der IGH errichteten Feuerwehrgebäudes durch die städtische Feuerwehr macht der Rat der Stadt Hilden von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW Gebrauch.