Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4
Vorlage: WP 09-14 SV 68/018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2011
ab 01.01.2011 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008.
Hiermit wird beschlossen, dass die festgesetzten Gebührensätze unverändert
bleiben:
Straßenart |
Gebühr
2010 |
Gebühr
2011 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,53 Euro |
1,66 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
2,04 Euro |
2,22 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,83 Euro |
1,99 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,63 Euro |
1,77 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,43 Euro |
1,55 Euro |
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.