Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 51/076
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule und Sport wie
folgt:
    (1) Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.01.2011 wie folgt neu
festgesetzt:
           Ø   11,60 €  für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle
                                  volljährigen
Schüler/innen
           Ø    6,00 €  für
das 2. anspruchsberechtigte Kind
          Â
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
      § 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2011 wie folgt geändert:
In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 11,20 €
durch 11,60 € ersetzt.
Der Betrag von 6,00 € bleibt unverändert.
§ 2
Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.