Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport wie

folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.01.2011 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    11,60 €   für den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle

                                   volljährigen Schüler/innen

            Ø      6,00 €   für das 2. anspruchsberechtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2011 wie folgt geändert:

 

In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 11,20 € durch 11,60 € ersetzt.

Der Betrag von 6,00 € bleibt unverändert.

 

§  2

 

Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.