Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/013
Beschlussvorschlag
Der Rat
beschließt nach Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses die folgenden Änderungen
der Rechnungsprüfungsordnung:
Der § 3 Abs. 2 wird in Ziffer 5 so gefasst
5.     die
technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14
GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von
Bauausführungen und Bauabrechnungen;
Und insgesamt um die neue Ziffer
16 - Die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.
ergänzt.
In § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - wird der folgende, neue Absatz 1 eingeschoben:
(1)      Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der
nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen,
organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig
informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der
Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des
Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des
Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der
Stadt.
Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, werden einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert.