Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt nach Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses die folgenden Änderungen der Rechnungsprüfungsordnung:

 

Der § 3 Abs. 2 wird in Ziffer 5 so gefasst

 

5.      die technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 GemHVO Abs. 2, die Prüfung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen;

 

Und insgesamt um die neue Ziffer

 

16 - Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.

 

ergänzt.

 

In § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - wird der folgende, neue Absatz 1 eingeschoben:

 

(1)       Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der Stadt.

 

Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, werden einfach hinter dem neuen § 1 einsortiert.