Sitzung: 08.12.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 5
Vorlage: WP 09-14 SV 61/062
Beschlussvorschlag:
             Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 165A vom 05.12.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt am
21.01.2008) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S.
3316) in der zurzeit gültigen Fassung mit neuem, vergrößertem Plangebiet zu ändern.
             Das
Plangebiet liegt südlich der Walderstraße am östlichen Rand des Stadtzentrums.
Es beinhaltet nunmehr zusätzlich die Flurstücke 131 und 998 der Flur 59. Die
Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488, 498, 1046 (teilweise) und 155 (teilweise) der Flur 59 gehören
weiterhin zum Plangebiet.
             Die Planungsziele bestehen weiterhin
darin, mit Hilfe eines
Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet
zu schaffen
             und
b) durch den Bau einer Planstraße die angrenzenden Flächen des
Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) verkehrstechnisch zu erreichen
sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und
westlich des Plangebietes zu schaffen.