Beschlussvorschlag:

 

              Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165A vom 05.12.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 21.01.2008) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung mit neuem, vergrößertem Plangebiet zu ändern.

 

              Das Plangebiet liegt südlich der Walderstraße am östlichen Rand des Stadtzentrums. Es beinhaltet nunmehr zusätzlich die Flurstücke 131 und 998 der Flur 59. Die Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488, 498, 1046 (teilweise)  und 155 (teilweise) der Flur 59 gehören weiterhin zum Plangebiet.

 

              Die Planungsziele bestehen weiterhin darin, mit Hilfe eines Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt

 

a)    qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen

              und

b)    durch den Bau einer Planstraße die angrenzenden Flächen des Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) verkehrstechnisch zu erreichen sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen.