Sitzung: 09.12.2010 Schul- und Sportausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 51/076
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport wie folgt:
    (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz
NRW wird ab 01.01.2011 wie folgt neu festgesetzt:
           Ø   11,60 €   für
den/die erste/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle
                                  volljährigen
Schüler/innen
           Ø    6,00
€   für das 2. anspruchsberechtigte Kind
          Â
(2) Â Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender
Nachtrag vereinbart:
§ 1
      § 3
Abs. 1 wird zum 01.01.2011 wie folgt geändert:
                  In
den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 11,20 € durch 11,60 € ersetzt.
                  Der
Betrag von 6,00 € bleibt unverändert.
§ 2
Zu
diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.