Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

     Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung einer Satzung (Erhaltungssatzung) gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der z. Zt. gültigen Fassung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Kilvertzheide 1 – 10, 11 und 13, Grünstraße 67 – 85 (nur ungerade Nummern)“ auf Grund seiner heutigen städtebaulichen Gestalt.

 

     Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Straße Kilvertzheide/Grünstraße. Es umfasst die Flurstücke 1325 bis 1346, alle in Flur 60 der Gemarkung Hilden.

 

     Mit Hilfe dieser Erhaltungssatzung soll erreicht werden, das Erscheinungsbild der Siedlung Kilvertzheide/Grünstraße, welche in den Jahren 1913/1914 errichtet worden ist und in ihrer Gestaltung durch die Hauptideen der Gartenstadt-Bewegung inspiriert worden ist, als Stück Hildener Siedlungsgeschichte für künftige Generationen zu bewahren.