Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2011 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2011 ab 01.01.2011 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird beschlossen, dass die festgesetzten Gebührensätze unverändert bleiben:

 

Straßenart

Gebühr 2010

Gebühr 2011

0

Fußgängerzonen

1,53 Euro

1,66 Euro

1

Anliegerstraßen

2,04 Euro

2,22 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,83 Euro

1,99 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,63 Euro

1,77 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,43 Euro

1,55 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.