Sitzung: 24.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 68/017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2011 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.