Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2011 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.