Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2011

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

19,29

€

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

18,39

€

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

2,22

€

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

186,13

€

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

172,83

€

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen wird entsprechend geändert.