Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Bürgermeister
wird beauftragt zu prüfen, ob perspektivisch Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
in Teilen oder vollständig durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann
oder mit anderen Rechnungsprüfungsämtern wahrgenommen werden könnten.