Sitzung: 15.11.2010 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: WP 09-14 SV 14/013
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss
und den Rat:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses die folgenden Änderungen
der Rechnungsprüfungsordnung:
Der § 3 Abs. 2 wird in Ziffer 5 so gefasst
5.     die
technisch-wirtschaftliche Prüfung von Plänen und Kostenberechnungen gem. § 14 Abs.
2 GemHVO, die Prüfung der
Architekten- und Ingenieurverträge sowie die Prüfung von Bauausführungen und
Bauabrechnungen;
Und insgesamt um die neue Nummer
16 - Die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.
ergänzt.
In § 5 - Unterrichtung des Rechnungsprüfungsamtes - wird der folgende, neue Absatz 1 eingeschoben:
(1)      Das Rechnungsprüfungsamt soll (neben der
nachgängigen Prüfung) in wichtigen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen,
organisatorischen und informationstechnischen Angelegenheiten frühzeitig
informiert oder eingebunden werden. Dazu gehören Aufgaben in den Bereichen der
Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Stellenplanung und des
Personalmanagements, des Kassenwesens, der Gebührenerhebung, des
Beschaffungswesens, des Sozialrechts und der wirtschaftliche Betätigung der
Stadt.
Die bisherigen Absätze des § 5, die weitere dem RPA vorzulegende Unterlagen und Informationen bezeichnen, werden einfach hinter dem neuen Abs. 1 einsortiert.