Sitzung: 15.11.2010 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: WP 09-14 SV 14/012
Beschlussvorschlag für den Rat:
„Der Rat der
Stadt Hilden überträgt dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß
§ 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand
soll fakturiert werden.“
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt den Beschluss des Rates der Stadt, dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V zu übertragen. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.