Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden überträgt dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.“

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt den Beschluss des Rates der Stadt, dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V zu übertragen. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.